abH – Ausbildungsbegleitende Hilfen

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sind Maßnahmen für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zusätzliche Hilfe benötigen, deren Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde oder nach erfolgreicher Beendigung einer Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht beginnen oder festigen konnten.

Dabei müssen die Ausbildungsbegleitenden Hilfen über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen.

Im Rahmen der Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) erhalten die jungen Menschen Nachhilfe in Theorie und Praxis, Unterstützung beim Abbau von Sprachdefiziten sowie bei Alltagsproblemen und werden sozialpädagogisch begleitet.

Mit Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) kann auch eine Zweitausbildung gefördert werden, insofern diese zu einer dauerhaften Eingliederung am Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) werden durch die Agentur für Arbeit gefördert.

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